Prävention

Prävention | Kooperationsvereinbarung | Kindeswohlgefährdungen

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor drohender Gefährdung ist gemeinsamer gesellschaftlicher Auftrag der Sportvereine der Stadt Erkelenz, organisiert im Stadtsportverband Erkelenz, dem Deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Erkelenz und dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz.
Die Konkretisierung des Schutzauftrags nach den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches SGB VIII macht es erforderlich, gemeinsame Verfahrensstandards zu einem umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen festzulegen. Dem wird durch diese von der Jugendhilfe, dem Kinderschutzbund und dem Stadtsportverband gemeinsam erarbeitete Kooperationsvereinbarung Rechnung getragen.
Die Kooperationsvereinbarung ist 20.08.2012 mit den oben genannten Partnern unterzeichnet worden.

Was kann ich als Verein machen um der Kooperationsvereinbarung zur Prävention von Kinderwohlgefährdung in Erkelenz beizutreten?

In der Kooperationsvereinbarung stehen alle erforderlichen Maßnahmen die ein Verein durchführen muss. 


Wichtige Eckpunkte:

Ehrenkodex des Landessportbund NRW
Diese Selbstverpflichtung enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die der Unterzeichner einzuhalten verspricht. 

Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis kann im Bürgerbüro Erkelenz kostenlos beantragt werden. Folgende Unterlagen und Voraussetzungen sind notwendig:

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • schriftliche Aufforderung vom Verein zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Einen Ansprechpartner für Fragen der Prävention und Intervention im Verein finden.


Der Stadtsportverband Erkelenz würde es begrüßen, wenn möglichst alle Erkelenzer Sportvereine dieser Vereinbarung beitreten und damit ein Zeichen für den Kinder- und Jugendschutz in Erkelenz setzen würden. Auch wenn Ihr Verein keine Jugendabteilung hat, bitten wir, der Vereinbarung beizutreten.

Stimmen Sie dies in den Vorständen ab und teilen Sie es mit dem Ansprechpartnern des SSV Ihre Entscheidung mit.

Im Bereich Vereine  kann man erkennen welche Vereine die Kooperationsvereinbarung unterschrieben haben. Herzlichen Dank.