Aktuelle, den Sport betreffende Regelungen der Coronaschutzverordnung

Aufgrund der derzeitigen hohen Inzidenzwerte hat der Kreis Heinsberg am heutigen Tage eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem auch die Ausübung des Sports betrifft und ab dem 17.04.2021, gilt. Demnach gilt weiterhin, dass auf Sportanlagen unter freiem Himmel Sport wie bisher alleine, zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung und ohne Einhaltung der Abstandsregelungen ausgeübt […]

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